Nach Hüft-TEP Oberschenkelschaftfraktur

Sehr geehrter Dr. Mottek, meine Mutter (81 J.) hatte am 23.7. eine Hüft-TEP -zementfrei-, da gute Knochen, keine Osteoporose. 1. Röntgenbild ok. Bewegung mit Gehbock und Krücken bei leichter Belastung des operierten Beines die ersten 3-4 Tage gut, auch Treppensteigen. 2. Röntgenbild. 5. Tag zweimal Bluttransfusion (HB 7,3). 6 u. 7. Tag wieder Gehen üben aber jetzt mit voller Belastung, aber nur mit Schmerzen, da starker Bluterguß im Schenkel bzw. Knie. 8. u. 9.Tag Schmerzen im Oberschenkel und Hüfte, kaum Bewegung, Lym.Drainage, abends konnte das operierte Bein nicht mehr bewegt werden (schlapp und kraftlos), auch starke Schmerzen im liegen. 10. Tag nach OP 3. Röntgenaufnahme - Diagnose Bruch des Oberschankelschafts längs von oben nach unten. Beim Vvergleich von Bild 2 und Bild 3 konnte man auch auf Bild 2 einen Haarriss erkennen. Vermutlich hat der Knochen beim einschlagen der Prothese diesen Haarriss bekommen. Zwölf Tage nach der 1. OP wurde meine Mutter erneut operiert. Alte Protese entfernt, neue, jetzt eine Nr. kleiner wurde diesemal einzementiert. Der Bruch wurde mit einer Cerlage versehen. Diesmal Bluttransfusion schon in der Intensivstation. Jetzt darf meine Mutter das Bein überhaupt nicht belasten und zwar 6 Wochen lang. Heute vier Tage nach der OP, kann meine Mutter nur mit Hilfe von zwei Physiotherapeuten auf die Beine. Jetzt kraftlos und seelisch auch angeschlagen, soll sie das Gehen lernen ohne Belastung des operierten Beines. Der Krankenhausaufenthalt ist für 2 Wo. nach OP vorgesehen, falls keine Komplikationen auftreten. Der Artz hat ihr empfohlen danach entweder nach Hause oder in ein Pflegeheim zu gehen bis sie das Bein belasten kann bzw. fit genug für eine Anschlußheilbehandlung sei. Da meine Mutter aber in einem sanierten Altbau wohnt (auf mehreren Etagen) kann sie nicht in Ihre Wohnung, die Kosten des Pflegeheims müsste sie selbst tragen, da sie in keine Pflegestufe eingestuft sei. Dies sei auch nicht möglich weil der pflegebedürftige Zustand voraussichtlich nicht länger als 6 Monate andauere. Jetzt meine Fragen: 1) Kann der Arzt verpflichtet werden, meine Mutter läger im Krankenhaus zu behalten? 2) Kann man das von einem Kunstfehler sprechen und den Arzt haftbar machen? Im OP-Vorgespräch Protokoll ist nur von einem Knochenbruch bei Osteoporose die Rede. 3) Gibt es andere Lösungen? Vielen Dank im voraus, gmö.
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nach periprothetischer Fraktur

Grundsätzlich gehört eine Fissur/Fraktur am Femurschaft bei der Einbringung v.a. zementfreier Implantate zum Grundrisiko der OP und es macht deshalb auch keinen Sinn an eine Klage o.ä. zu denken. Ein Kunstfehler ist das definitiv nicht. Dass es evtl. bei einer 81-jährigen Frau sowieso sinnvoll ist, den Schaft primär immer zu zementieren, ist eine andere Sache. Insbesondere die klassischen "Zweymüller-Kliniken" versorgen oft zu fast 100% zementfrei. Ich persönlich halte das für nicht sinnvoll, das ist aber meine persönliche Meinung und nicht allgemeingültig. Nun zur Nachbehandlung: eigentlich sollte die aktuelle Situation (Verbundosteosynthese mittels Zement und Cerclagen) mindestens eine Teilbelastung von 20-30kg zulassen und somit eine zufriedenstellende Mobilisation gewährleisten. Eine komplette Entlastung von einer betagten Patientin zu verlangen, ist meist illusorisch. Ich kenne aber das Rö-Bild und die intraoperative Situation nicht, würde mich als zunächst mit den Ärzten beraten, ob die aktuelle Vorgabe der Komplettentlastung nicht zu streng ist. Ein Verbleiben im Akutkrankenhaus bis zur vollen Freigabe ist sicher nicht machbar und auch nicht wirklich sinnvoll. Man sollte je nach individueller Situation, die neben dem körperlichen Zustand der Patientin auch die soziale Situation (Wohnung, familiäre Untersützungsmöglichkeiten etc.) berücksichtigt, eine Unterbringung in einer geriatrischen Rehabilitationseinrichtung diskutieren. Das wäre hier in Berlin kein Problem, wie es in anderen Regionen der Republik aussieht, kann ich nicht sagen.    Mit freundlichen Grüßen Dr. Mottek 
Ihr Dr. Mottek

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